ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Informationen über die Allegmeinen Reisebedingungen für die Buchung von Reisen mit SEKEM Reisen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde SEKEM-Reisen den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt/Flyer und dieser Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SEKEM-Reisen zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf.

2. Bezahlung der Reise

Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 5 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei SEKEM-Reisen eingehen.

3. Leistungen, Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Umfang und Art der von SEKEM-Reisen geschuldeten Leisungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Flyer in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von SEKEM-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SEKEM-Reisen.

Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann SEKEM-Reisen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von SEKEM-Reisen gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was SEKEM-Reisen durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. SEKEM-Reisen kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen und kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:

  • Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
  • bei Rücktritt ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
  • bei Rücktritt ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • bei Rücktritt ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • bei Rücktritt ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
  • bei Nichtantritt 90 %

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass SEKEM-Reisen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Sekem-Reisen kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung dann unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.

Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann SEKEM-Reisen ein Umbuchungsentgelt von 29 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.

5. Rücktritt von SEKEM-Reisen

Sekem-Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert, sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. SEKEM-Reisen muss einen Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

6. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeigefristen

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der ihm genannten Adresse/Telefonnummer von SEKEM-Reisen anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. SEKEM-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. SEKEM-Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SEKEM-Reisen innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird.

Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von SEKEM-Reisen verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber SEKEM-Reisen unter ihrer Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden, dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder SEKEM-Reisen gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

7. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl SEKEM-Reisen als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann SEKEM-Reisen für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. SEKEM-Reisen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbe-sondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

8. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung von SEKEM-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der SEKEM-Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen SEKEM-Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet SEKEM-Reisen pro Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

9. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

SEKEM-Reisen ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrt-unternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaf-ten zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss SEKEM-Reisen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird oder werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. SEKEM-Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzu-stellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von SEKEM-Reisen einsehbar.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

SEKEM-Reisen informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind vor Vertragsabschluss und ggf. bei Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, SEKEM-Reisen hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisen-vorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der not-wendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt (siehe Reiseinfor-mationen im Flyer).

11. Verjährung

Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von SEKEM-Reisen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und SEKEM-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder SEKEM-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Rechtswahl, Sonstiges

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und SEKEM-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand von SEKEM-Reisen vereinbart.

Wesentliche Merkmale Dienstleistung: Reiseveranstaltung Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Schmetterling Reisen GmbH &Co KG

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (Ziffer 12).

SEKEM Reisen
Inhaber Dietmar Kreuer
Ferdinand-Rhode-Str. 18, 04107 Leipzig, Deutschland
Tel: +49 (0) 341-33205182
Fax: +49 (0) 341-33208154
info@sekem-reisen.de
Umsatzsteuer ID: 83242695702